Die italienische Regierung will die Vorschriften für die Beschäftigung von Saisonarbeitern aus Drittstaaten überarbeiten. Das Kabinett hat am 2. Oktober eine Anpassung der derzeit geltenden Vorschriften beschlossen.
Neben der Tourismusbranche dürfte vor allem die Landwirtschaft von den Neuerungen betroffen sein. Vorgesehen ist unter anderem, die betreffenden Verwaltungsakte vollständig digital durchzuführen, um jeden Schritt nachvollziehen zu können. Auch die Arbeitsvisa sollen künftig digital vorliegen, genauso wie sämtliche Anträge und Bestätigungen der Unternehmen.
Für die Arbeitgeber sollen die Zügel anteilig angezogen werden. Sollte ein Unternehmen nach der Ankunft der Saisonarbeiter seine Pläne ändern und diese doch nicht unter Vertrag nehmen, soll der Betrieb für drei Jahre von einer erneuten Antragstellung ausgeschlossen werden. Der Bewilligung vorschalten will die Regierung zudem eine Plausibilitätsprüfung: Die Anzahl der beantragten Arbeitsgenehmigungen soll künftig mit der Größe des Betriebs, dem Umsatz und dem Personalbestand abgeglichen werden.
Erleichterungen sind unter anderem bei vertraglichen Regelungen vorgesehen. Künftig können Saisonarbeitsverträge in unbefristete Vereinbarungen umgewandelt werden, ohne dass dabei die vorgeschriebenen Quoten für ausländische Arbeitnehmer im italienischen Arbeitsmarkt berücksichtigt werden müssen. Zudem erhalten die Saisonarbeitskräfte die Möglichkeit, innerhalb von 60 Tagen nach Ende ihrer Anstellung einen vergleichbaren neuen Vertrag abzuschließen. AgE