In zwei vom Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig in KW 37 als Musterverfahren zusammen behandelten Klagen von Pflanzenschutzmittel-Herstellern ist deren Anträgen stattgegeben worden. Diese hatten gegen neue, vom Umweltbundesamt (UBA) ab dem 1. Januar 2020 geforderte Anwendungsbestimmungen geklagt, die u.a. festlegten, dass Landwirte die betreffenden zugelassenen Pflanzenschutzmittel nur dann anwenden dürfen, wenn sie 10 % ihrer gesamten Ackerfläche als sogenannte Biodiversitätsflächen vorhalten, teilte der Industrieverband Agrar e.V. (IVA) mit.

Nach Ansicht des Gerichts verstoßen diese Anwendungsbestimmungen gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere den Harmonisierungsgedanken der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung 1107/2009). Das VG Braunschweig verpflichtete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) daher, die Zulassungen für die beiden Mittel ohne die Anwendungsbestimmungen über den 31. Dezember 2019 hinaus zu erteilen.
Nach Information des Industrieverbands Agrar e.V. (IVA) sind noch zahlreiche Widersprüche und Klagen gegen Zulassungsbescheide mit den entsprechenden Anwendungsbestimmungen anhängig. Der Wirtschaftsverband geht davon aus, dass diese mit Blick auf die zum 31. Dezember 2019 auslaufenden Zulassungen nun unverzüglich abgeschlossen und die Zulassungen entsprechend den Entscheidungen des VG Braunschweig in den Musterverfahren erteilt werden.