Die Nutzung von Verpackungsformaten, die ihre ökologische Vorteilhaftigkeit nachweisen können, dürfen auch künftig nicht eingeschränkt werden. Dies teilte der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den Abstimmungen im Umweltausschuss des EU-Parlaments über die neue EU-Verpackungsverordnung mit.
Mit der europäischen Verordnung wolle der Gesetzgeber neue Vorgaben zur Nutzung von Mehrweglösungen machen, zudem bestimmte Verpackungen aus Einwegplastik verbieten und zum Aufbau von Nachfüllstationen verpflichten. Außerdem könnte nach Auffassung des HDE das deutsche Einwegpfandsystem durch die neuen Regelungen in Gefahr geraten.
„Die Etablierung von EU-weiten Standards im Mehrweg-Bereich muss zwingend von einer ganzheitlichen Perspektive auf den Lebenszyklus des Produkts begleitet werden, die ökologische, soziale sowie wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt“, so die HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit, Antje Gerstein. Zielgerichtete Ausnahmen von möglichen Mehrwegquoten seien daher absolut sinnvoll, wenn die Umweltauswirkungen von Einweglösungen auf Grundlage einer Lebenszyklusanalyse erwiesenermaßen niedriger sind.
Insbesondere bei O+G spielt Verpackung eine wichtige Rolle
Die Diskussion über Verbote bestimmter Einwegverpackungen sieht der HDE nicht als zielführend an: „Verpackungen erfüllen immer eine Funktion. Neben dem Schutz des Produkts vor Außeneinwirkung und der Erfüllung von ökologischen Zielen zählen dazu auch Punkte wie Kundeninformation, Produktdifferenzierung oder die Anbringung von gesetzlichen Kennzeichnungspflichten. Insbesondere bei frischem Obst und Gemüse spielt die Verpackung eine wichtige Rolle, um den optimalen Schutz zu gewährleisten und die Haltbarkeit der Produkte zu garantieren und zu verbessern. Da es keine Einheitslösung für die Reduzierung von entsprechenden Verpackungen gibt, sollte es für Händlerinnen und Händlern weiterhin möglich sein, das Angebot unverpackter Produkte auf der Grundlage ihrer Sortimentsbewertung zu prüfen.“
Das gelte ebenso für den Aufbau von Nachfüllstationen. Auch hier schweben dem Gesetzgeber feste Quoten vor. „Für den Handel stellt der verpflichtende Aufbau von Nachfüllstationen einen fundamentalen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar. Zudem sprechen neben vielfältigen hygienischen Gründen auch gesundheitliche Aspekte wie Allergene sowie erhöhte Preise durch zusätzlichem Personalaufwand gegen einen pauschalen Aufbau“, so Gerstein. Darüber hinaus gebe es nur eine begrenzte Produktverfügbarkeit, weswegen starre Vorgaben gestrichen werden müssten und die Händler selbst entscheiden können sollten, wo es sich ökobilanziell lohne, Nachfüllstationen zu installieren.