„Der deutsche LEH hat großes Interesse an einer heimischen Landwirtschaft und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Erzeugern. Dabei handelt es sich keineswegs nur um ein Lippenbekenntnis. Das macht nun auch der Verhaltenskodex noch einmal klar“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. In dem Dokument verständigen sich die Lebensmitteleinzelhändler in Form einer Selbstverpflichtung auf die Grundlagen einer fairen Zusammenarbeit mit den Erzeugern.
Das Bekenntnis im Kodex geht über eine Verpflichtung zur Einhaltung geltenden Rechts hinaus. Nicht zuletzt werden nämlich wichtige Gegenstände der UTP-Richtlinie aufgegriffen und damit sofort zur Anwendung gebracht, während die derzeit in nationales Recht umzusetzenden EU-Regeln für laufende Lieferverträge selbst nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes erst nach einer Übergangszeit anwendbar sein werden. Zudem finden sich in der Vereinbarung Vorgaben für eine angemessene Standardsetzung, zur Kommunikation mit den Verbrauchern, beispielsweise in der Werbung, sowie ein Bekenntnis zu den regionalen Lieferketten. Schließlich wird zur außergerichtlichen und freiwilligen Streitbeilegung zwischen Erzeugern und Händlern die Einrichtung einer Ombuds- bzw. Schiedsstelle in den Blick genommen, deren konkrete Ausgestaltung noch einer separaten Verfahrensordnung vorbehalten bleibt.
„Die rote Linie für die Festlegungen in der Selbstverpflichtung gibt das Kartellrecht vor. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen können nicht Gegenstand des Kodex sein. Die Unternehmen sind hier bis an die Grenze des kartellrechtlich Zulässigen gegangen. Das ist ein starkes Bekenntnis zur heimischen Landwirtschaft“, so Sanktjohanser.