Die EU-Richtlinie „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ ((EU) 2024/825) soll Verbraucher und Verbraucherinnen zu fundierten Kaufentscheidungen über die ökologischen Auswirkungen, Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten befähigen und nachhaltigen Konsum fördern. Diese Richtlinie ergänzt die „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU).
Unternehmen werben zunehmend mit einem umweltfreundlichen Image, was jedoch oft unzureichend belegt ist. Die Richtlinie verlangt deshalb verlässliche, überprüfbare Informationen zu Umwelteigenschaften. Umweltaussagen müssen künftig begründet werden, während irreführende oder unzulässige Klimaclaims untersagt werden. Strengere Anforderungen an Siegel, wie öffentlich zugängliche Kriterien und unabhängige Zertifizierungen, sollen Transparenz schaffen.
Die Richtlinie trat am 26. März 2024 in Kraft, muss bis 27. März 2026 umgesetzt werden und gilt ab 27. September 2026. Ergänzt werden soll die Richtlinie noch durch die „Green Claims Directive“, welche spezifische Vorgaben für Umweltaussagen einführen soll. Dieses Basis-Webinar „Green Claims Gesetzgebung – neue Regeln für die Umweltkommunikation über Lebensmittel“ am 22. Mai 2025 liefert einen grundlegenden Überblick über die aktuellen Regelungen.
Das Basis-Webinar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der gesamten Vermarktungskette Obst und Gemüse sowie Mitarbeitende aus den Bereichen Qualitätsmanagement Marketing, Einkauf und Vertrieb. Dozentin dieses Frische Seminar-Webinars ist Frau Simone Gärtner, Büro Lebensmittelkunde & Qualität GmbH, Bad Brückenau.
Mitgliedsunternehmen des Deutschen Fruchthandelsverbandes profitieren von der speziellen Teilnahmegebühr. Nähere Informationen zu diesem Webinar sowie zu dem gesamten Weiterbildungsprogramm des Frische Seminar sind im Internet unter www.frischeseminar.de zu finden. Dort ist auch die direkte Anmeldung möglich. DFHV