Bereits vergangenen Mai hatte das französische Ministerium für Landwirtschaft und Ernährungssouveränität die Unterstützung der Biobranche beschlossen: Nach einer Notfallhilfe von 10 Mio Euro sollten weitere 60 Mio Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Beihilfen wurden nun von der Europäischen Kommission freigegeben.
Nach Abstimmungen mit Branchenverbänden bezüglich der Einzelheiten dieser Hilfszahlungen wurde der Plan der Europäischen Kommission als staatliche Hilfe vorgestellt, die diesen nun freigegeben hat. Zu den Bedingungen gehören, dass die Produktion bereits als ökologische Landwirtschaft zertifiziert ist oder sich in Umstellung auf ebendiese befindet; dass die Verluste und der Cashflow im Zeitraum zwischen Juni 2022 bis Mai 2023 jeweils min. 20 % Rückgang gegenüber dem Vergleichszeitraum in 2018/2019 verzeichnen.
Die Hilfen sollen bis zu 50 % der Verluste des Betriebsergebnisse ausgleichen und bei min. 1000 Euro pro Betrieb liegen. Nach Freigabe durch die Kommission kann diese geplante Unterstützung nun in die Praxis umgesetzt werden. Am 10. August sollen insbesondere für neue oder Kleinstbetriebe weitere Details zur Vergabe der Hilfen bekanntgegeben werden, die zwischen dem 16. August und 20. September beantragt werden können.
“Die Regierung unterstützt, wie zuvor zugesagt, die Landwirte im ökologischen Landbau, die sich in Schwierigkeiten befinden”, heißt es in einer Mitteilung des französischen Ministeriums. Außerdem setze man sich auch weiterhin dafür ein, das Ziel des Egalim-Gesetzes bei staatlichen Verpflegungsbetrieben zu erreichen: Seit Januar 2022 sollten 50 % der in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung, also z.B. in Schul- oder Unimensen oder in Kantinen von Krankenhäusern oder Verwaltungen, eingesetzten Lebensmittel aus nachhaltigen Quellen und/oder Quellen mit Herkunftssiegel stammen. 20 % davon sollten ihre Herkunft in der ökologischen Landwirtschaft haben. Dieser Anteil lang Anfang Juli noch bei 7 %, wie Agence Bio bekanntgab. Ab Januar 2024 ist diese Vorgabe dann auch für Kantinen privater Unternehmen gültig.