Der französische Premierminister Édouard Philippe hat in dieser Woche verschärfte Vorschriften für die Eindämmung des Coronavirus erlassen. Zu den Neuerungen gehört die Schließung der Wochenmärkte und offenen Markthallen.
Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen von dieser Regel. Das ist der Fall, wenn der Markt in kleinen Städten auf dem Land die einzige Möglichkeit für den Zugang zu frischen Erzeugnissen ist. Wenn es in der Gemeinde z. B. keinen Supermarkt gibt, können die Präfekten auf Antrag des Bürgermeisters die Abhaltung der Märkte genehmigen.
Diese Entscheidung wurde von der O+G-Branche ausdrücklich begrüßt, da die Aufrechterhaltung der Märkte den Erzeugern einen wichtigen Absatzmarkt garantiert.
Die Präsidentin des Bauernverbandes FNSEA, Christiane Lambert, kündigte die Ausarbeitung eines „Leitfadens für gute Praktiken“ an, der die Öffnung der Märkte unter erhöhten Sicherheitsbedingungen ermöglichen soll. i.e.