Das Europäische Parlament hat Mitte April nach vierjährigen Verhandlungen mit dem EU-Rat und der EU-Kommission den Vorschlag zur Revision der EU-Öko-Verordnung mit breiter Mehrheit verabschiedet. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte nach Angaben des Deutschen Fruchthandelsverband e.V.:
Strenge, risikobasierte Kontrollen über die gesamte Lieferkette. Kontrollen werden vor Ort und bei allen Betrieben durchgeführt, mindestens einmal jährlich, oder alle zwei Jahre, wenn in den vergangenen drei Jahren kein Betrug festgestellt wurde.
Einfuhren müssen den EU-Normen entsprechen. Die derzeitigen Gleichwertigkeitsvorschriften, nach denen Nicht-EU-Länder ähnliche, aber nicht identische Standards einhalten müssen, werden innerhalb von fünf Jahren auslaufen. Damit entfallen 64 verschiedene bisher mögliche Standards bei den Importen.
Gemischte landwirtschaftliche Betriebe, d. h. solche, die sowohl konventionelle als auch biologische Lebensmittel erzeugen, dürfen weiterhin auf diese Weise arbeiten, vorausgesetzt, dass der konventionelle Landbau klar und deutlich vom ökologischen Landbau getrennt und unterschieden wird.
Einfachere Zertifizierung für Kleinerzeuger: Eine Gruppenzertifizierung ermöglicht es Kleinerzeugern Zeit und Geld zu sparen.
Vorsorgemaßnahmen: Die Akteure in der Lebensmittelversorgungskette sind verpflichtet, eine Reihe neuer Maßnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen anzuwenden. Wenn der Verdacht besteht, dass ein nicht zugelassenes Pflanzenschutz- oder Düngemittel vorhanden ist, soll das Endprodukt erst nach weiteren Untersuchungen das Bio-Label bekommen. Wenn die Verunreinigung absichtlich erfolgte, oder der Betreiber keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, verliert das Produkt seinen Bio-Status und es drohen dann drastische Strafen.
Zwar wird es im Hinblick auf PSM-Rückstände keinen eigenen Grenzwert für Bio-Produkte geben, aber die EU-Kommission wird bis 2025 einen Bericht über Pflanzenschutzmittelrückstände in Bioerzeugnissen verfassen und gegebenenfalls Maßnahmen vorschlagen.
Mitgliedsstaaten wie Italien, Belgien und Tschechien, die derzeit Schwellen-werte für nicht zugelassene Stoffe (z. B. PSM) in ökologischen Lebensmitteln anwenden, könnten dies auch weiterhin tun, wenn sie anderen EU-Ländern, die die EU-Vorschriften erfüllen, den Zugang zu ihren Märkten gestatten.
Laut Schätzungen der Biobranche ist der EU-Markt für biologische Erzeugnisse in den vergangenen vier Jahren um 48 % auf einen Wert von rund 31 Mrd Euro angewachsen. Allerdings werden nur 7 % der gesamten landwirtschaftlichen Fläche der EU für den Biolandbau verwendet.
Die Zustimmung der EU-Agrarminister wird auf der Tagung des Agrarrates im Juni 2018 erwartet. Danach wird die Veröffentlichung des Verordnungstextes im Amtsblatt der EU erfolgen. Die Verordnung soll zum 01. Januar 2021 in Kraft treten.