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Der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat neue Richtlinien zum besseren Schutz der Landwirte vor unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelkette angenommen, heißt es in einer Mitteilung. Alle Akteure der Lebensmittelversorgungskette sollen nun einbezogen werden und nicht nur kleine und mittlere Produzenten sowie große Abnehmer. Der angenommene Text wird dem Plenum für die Erteilung des Verhandlungsmandats vorgelegt, sodass der Trilog bei Vorlage mit der Kommission und dem Rat beginnen kann.

„In diesem Kampf zwischen ‚David und Goliath‘ unterstützen wir die Schwächsten in der Lebensmittelversorgungskette, um Fairness, gesündere Lebensmittel und soziale Rechte zu gewährleisten“, sagte Paolo De Castro, S&D, IT. Daneben wird gefordert, dass Zahlungen, die später als 30 Tage für verderbliche Agrar- und Lebensmittelprodukte und neu später als 60 Tage für unverderbliche Produkte geleistet werden, untersagt werden. Lebensmittelhersteller sollen zudem das Recht erhalten, einen schriftlichen Liefervertrag abzuschließen. Verkäufe dürfen nur unter den Anschaffungskosten getätigt werden, wenn sie im Voraus vereinbart wurden. Die Bedingungen eines Liefervertrages dürfen niemals aus der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Lieferanten vom Käufer resultieren, heißt es weiter. Sechs europäische Dachverbände aus der Lebensmittelkette appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an die Trilogpartner, die Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken noch bis Ende dieses Jahres zu verabschieden. Der deutsche Einzelhandel steht den Entscheidungen der EU sehr skeptisch gegenüber. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erklärte, dass die Vorschläge der Europaabgeordneten den Landwirten nicht weiterhelfen würden, sondern die Position der mächtigen Lebensmittelkonzerne stärken würde. Positiv dagegen bewertet der HDE die Haltung des Rates, wonach sich die Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken auf die Lieferbeziehungen der Landwirte beschränken sollten.