Der Umweltausschuss im Europaparlament behält in wesentlichen Punkten die federführende Zuständigkeit zur geplanten Pflanzenschutzanwendungsverordnung. Das ist inzwischen auch offiziell entschieden. Ein entsprechender Vorschlag aus der Konferenz der Ausschussvorsitzenden traf bei der Mehrheit der Fraktionsvorsitzenden in der vorvergangenen Woche im Europaparlament auf Zustimmung. Der Forderung des Vorsitzenden vom Landwirtschaftsausschuss, Norbert Lins, nach einer gleichberechtigt geteilten Kompetenz beider Gremien zu dem im Juli vorgelegten Kommissionsvorschlag wurde damit nicht entsprochen.
Lins bezeichnete das Vorgehen des Umweltausschusses als „Foulspiel“. Wie aus dem Beschluss hervorgeht, obliegen zwei für die Landwirtschaft wesentlichen Punkte, nämlich die Empfehlungen an das Plenum zum vorgeschlagenen Reduktionsziel und zum Anwendungsverbot in sensiblen Gebieten, den Umweltpolitikern. Die Kommission ist aber bekanntlich mittlerweile von einem Komplettverbot abgerückt. Die EU-Agrarpolitiker werden laut des Beschlusses für die Bereiche zuständig sein, bei denen der Verordnungsvorschlag die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betrifft. Dies gilt unter anderem für die Ausgestaltung der GAP-Strategiepläne. Nach dem Willen der Kommission ist vorgesehen, über dieses Instrument den Landwirten Anreize zur Reduzierung des chemischen Pflanzenschutzes anzubieten. In dieser Frage erhält der Landwirtschaftsausschuss die alleinige Zuständigkeit. Eine Teilkompetenz wurde den Agrarpolitikern bspw. für den Bereich „Anwendungsgeräte bei beruflicher Verwendung' zugesprochen. Auch die Themen „Aufzeichnungen über vorbeugende Maßnahmen“ und „Eingriffe zum Pflanzenschutz durch entsprechende Maßnahmen“ sollen laut anteilig bearbeitet werden. Gleiches gilt für die „Inspektion von Ausbringungsgeräten“. Bekanntlich will die Kommission mit der Verordnung, die den 2009 beschlossenen „Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ ersetzen soll, den chemischen Wirkstoffeinsatz in der EU bis 2030 halbieren. Unklar ist dabei weiterhin das Referenzjahr. Im Gespräch ist das Kalenderjahr 2019. AgE