Der Trilog zur Novelle der europäischen Saatgutverordnung dürfte noch einige Zeit auf sich warten lassen. Wie in der vergangenen Woche beim Agrarrat in Luxemburg gezeigt hat, müssen die Mitgliedstaaten noch einige Arbeit in eine gemeinsame Position investieren.
Ungarn, dass den Vorsitz der Ministerrunde zum 1. Juli übernommen hat, rechnet dem Vernehmen nach nicht damit, bis zum Jahresende eine allgemeine Ausrichtung herbeiführen zu können.
Laut einer Zusammenfassung der geschiedenen belgischen Ratspräsidentschaft besteht in mehreren Punkten noch Diskussionsbedarf. Dazu zählen u.a. die Harmonisierung mit der Verordnung zur Pflanzengesundheit sowie die möglichen Ausnahmen für Erhaltungssorten und heterogenes Material. Ebenfalls noch nicht einig ist man sich darüber, in welchem Umfang den Landwirten erlaubt werden soll, Pflanzenvermehrungsmaterial untereinander auszutauschen.
In Bezug auf die vorgeschlagenen Regelungen für forstliches Vermehrungsmaterial haben die Mitgliedstaaten der Ratspräsidentschaft zufolge eine große Anzahl von Kommentaren abgegeben. Um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, will der Rat die Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten einschränken. Außerdem sollen die Notfallpläne zur Versorgung mit Vermehrungsmaterial nach dem Willen der meisten Minister nicht verpflichtend, sondern auf freiwilliger Basis erstellt werden. AgE