Die Zulassung von neuem Saatgut und anderem pflanzlichen Reproduktionsmaterial soll deutlich vereinfacht werden. Diese Zielsetzung verfolgt die Europäische Kommission mit ihrem am 5. Juli vorgestellten Vorschlag zur Novellierung der EU-Saatgutverordnung.

Die Grundprinzipien der aktuellen Gesetzgebung würden beibehalten, stellte die Brüsseler Behörde aber klar. Auch weiterhin müsse neues Reproduktionsmaterial vor der Marktzulassung registriert und zertifiziert werden. Dem Vorschlag zufolge sollen neue Pflanzensorten auch wie bisher in einen nationalen Katalog aufgeführt werden. Zuvor sind im Rahmen der Registrierung die besonderen Eigenschaften zu bestätigen. Beispielsweise werden die Züchter auch weiterhin darlegen müssen, dass sich das Material von anderen Sorten auf dem Markt unterscheidet. Nach Angaben der Kommission ist die europäische Saatgutbranche mit ihren etwa 7.000 meist kleineren Unternehmen der weltweit größte Exporteur. Konkret kommt sie auf einen Anteil von rund 20 % des Saatgutweltmarktes, der auf 7 Mrd Euro bis 10 Mrd Euro veranschlagt wird. Die Kommission betonte vor diesem Hintergrund die Wichtigkeit, dass die Rechtsvorschriften mit der Entwicklung der Wissenschaft Schritt halten.

AgE

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EU-Saatgutverordnung: Kommission will das Zulassungsverfahren vereinfachen

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