Die Europäische Union hat am 4. März eine vorläufige Einigung über ein neues Gesetz zur Reduzierung von Verpackungsmüll sowie des Verbots von Einwegplastik erzielt. Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und Belgiens, das die EU-Ratspräsidentschaft derzeit innehat, einigten sich darauf, die Verpackungsabfälle bis zum Jahr 2030 um mindestens 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % zu reduzieren.
Von 2030 an sollen nur noch recyclingfähige Verpackungen zum Einsatz kommen. Bestimmte Einweg-Verpackungen sollen demnach ab 2030 verboten sein, z.B. für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse oder Einzelportionen, z.B. für Zucker in der Gastronomie. Allerdings müssen die Mitgliedsländer und das Europäische Parlament noch darüber abstimmen und hier sind es Agenturberichten zufolge vor allem Deutschland und Italien, die sich nach wie vor querstellen und das Ganze zum Einsturz bringen könnten.
Im Vorfeld dieser entscheidenden Sitzung hatte u.a. die Branchenorganisation Copa Cogeca die Verhandlungsführer nachdrücklich dazu aufgerufen, ausgewogene Kompromisse zu finden, „die es allen landwirtschaftlichen Sektoren ermöglichen, diese Überarbeitung umzusetzen.“ Es müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen realistischen, umsetzbaren und ökologisch nachhaltigen Zielen hergestellt werden. Insbesondere für den Sektor Obst und Gemüse müsse eine „evidenzbasierte Politik“ und keine „willkürliche Beschränkung“ greifen. „In diesem Zusammenhang stellen wir fest, dass Beschränkungen für Einwegverpackungen, wie sie in der Verordnung vorgeschlagen und vom Verhandlungsmandat des Parlaments abgelehnt werden, nicht geeignet sind, um eine ökologisch nachhaltige Verpackungs- und Verpackungsabfallbewirtschaftung zu erreichen. Wir möchten daran erinnern, dass Lebensmittelabfälle verheerende Auswirkungen auf die Umwelt haben und dass die Lebensmittelsicherheit gewährleistet werden muss”, so Copa Cogeca.