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Wie von Präsident Juncker in seiner Absichtserklärung vom 13. September angekündigt, schlug die Europäische Kommission am 27. September Maßnahmen zur Wahrung und Stärkung des Schengen-Raums vor. Dazu gehört eine Aktualisierung des Schengener Grenzkodexes, um dessen Bestimmungen für vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen anzupassen, heißt es in einer Mitteilung.

So soll auf verändernde und anhaltende Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit reagiert werden können. Damit werden Deutschland und andere Länder in der Lage sein, temporäre Kontrollen auch über November 2017 hinaus zu verlängern.
Gleichzeitig werden solide Verfahrensgarantien eingeführt, um sicherzustellen, dass die Binnengrenzkontrollen eine Ausnahme – ein letztes Mittel – bleiben und nur dann darauf zurückgegriffen wird, wenn eine Einschränkung des freien Personenverkehrs notwendig und verhältnismäßig ist, heißt es weiter.
Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte: „Die Bestimmungen des Schengener Grenzkodexes für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen wurden zu einer anderen Zeit, in der die Herausforderungen andere waren, ausgearbeitet. Die außergewöhnlichen Umstände, denen wir uns nun gegenübersehen, wie die stärkere terroristische Bedrohung, haben uns veranlasst, einen Schengener Grenzkodex vorzuschlagen, der besser auf die heutigen Gegebenheiten ausgerichtet ist. Den Mitgliedstaaten sollte gestattet sein, in einer außergewöhnlichen Situation, in der sie mit terroristischen Bedrohungen ihrer öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit konfrontiert sind, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig sollten diese Maßnahmen an strenge Bedingungen geknüpft sein. So gewährleisten wir den freien Personenverkehr und fördern die Sicherheit im Schengen-Raum.“