Die Europäische Kommission hat die Übernahme der Lekkerland AG & Co. KG und der Lekkerland AG durch die Rewe-Zentralfinanz eG im Rahmen des vereinfachten EU-Fusionskontrollverfahrens genehmigt.
Wie die Brüsseler Behörde am 8. August mitteilte, sei die Zustimmung mit Ausnahme des deutschen und österreichischen Marktes abgegeben worden. Vor einem Monat, am 8. Juli 2019, hatte die Kommission beantragt, die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Wettbewerb in Österreich und Deutschland an die jeweiligen nationalen Wettbewerbsbehörden weiterzuleiten. Infolgedessen beschränkte die EU-Behörde nun ihre Beurteilung auf alle anderen Märkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). In diesen Märkten sei Lekkerland hauptsächlich im Großhandel mit täglichen Konsumgütern tätig. Rewe habe sich hingegen vor allem auf den Einzelhandelsvertrieb von täglichen Konsumgütern fokussiert. Man sei daher zu dem Schluss gelangt, dass der geplante Erwerb keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwerfe, da horizontale Überschneidungen und die vertikalen Beziehungen zwischen den Tätigkeiten der Unternehmen im EWR, unter Ausschluss von Österreich und Deutschland, begrenzt seien, erklärte die EU-Kommission. AgE