Die am 13. Dezember 2023 bekanntgegebenen Eckdaten der Regierungsspitzen, mit denen Löcher im Bundeshaushalt 2024 geschlossen werden sollen, werden die Wirtschaft nach Einschätzung des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik zusätzlich belasten und die Konjunkturerholung bremsen.
Unmut erregt beim DSLV besonders die geplante zusätzliche Anhebung des im Brennstoffemissionshandelsgesetz geregelten CO2-Tonnenpreises zum 1. Januar 2024 von 30 auf 45 Euro. In Verbindung mit dem seit 1. Dezember 2023 wirksamen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut wird sich der CO2-Preis für den Straßengüterverkehr damit auf 245 Euro pro Tonne aufsummieren. Für 2025 ist ein weiterer Anstieg auf insgesamt 255 Euro vorgesehen.
In einer ersten Reaktion sagt DSLV-Präsident Axel Plaß: „Es ist richtig, dass die Schuldenbremse durch Sparanstrengungen erhalten bleibt. Doch gleichzeitig zielt man auf weitere Staatseinnahmen durch indirekte Steuern. Die Ampel hat bei Regierungsantritt zugesagt, den Straßengüterverkehr nicht mehrfach zu bepreisen. In einer immer noch konjunkturell schwierigen Lage macht sie nun genau das Gegenteil, indem sie den CO2-Steuersatz auf Dieselkraftstoff, die für den Straßengüterverkehr derzeit immer noch einzig flächendeckend verfügbare Antriebsenergie, noch höher anhebt als ursprünglich geplant.“ Bei einem Jahrestankvolumen von 20 Milliarden Litern Diesel in Deutschland wird der Straßengüterverkehr im Jahr 2024 allein mit der vorgesehenen Anhebung des CO2-Steuersatzes um 4 Cent pro Liter um weitere 800 Mio Euro jährlich belastet.
Zusätzliche Belastungen drohen auch durch die geplante Anpassung der Netzentgelte, die zu steigenden Strompreisen führen werden. Diese werden den Umstieg auf elektrisch betriebene Lkw-Flotten nicht unbedingt beschleunigen. Umsicht fordert der DSLV auch beim Abbau so genannter klimaschädlicher Steuerprivilegien. „Zusätzliche Steuereinnahmen müssen direkt in die Förderung umweltschonenderer Technologien fließen. Hierzu zählen auch klimafreundliche Kraftstoffe wie HVO100“, sagt Plaß und fordert: „Bei den noch zu konkretisierenden Etatkürzungen muss der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber sehr sorgfältig abwägen, wo er den Rotstift ansetzt. Es muss unbedingt vermieden werden, dass die für die Sicherung des deutschen Wirtschaftsstandortes systemrelevanten Gütertransportwege (Straßen, Schienen und Wasserstraßen) finanziell vernachlässigt werden. Das gilt auch für die Finanzierung der Klima- und Transformationsfonds.“