Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) fordert, den Anwendungsbereich des europäischen Entsenderechts im Transportsektor allein auf Kabotagebeförderungen zu begrenzen. Sein Fachausschuss Straßengüterverkehr hat die bisherige Position zum EU-Mobilitätspaket während einer Sitzung am 9. und 10. Oktober 2017 in Brüssel damit bekräftigt, teilte der DSLV mit.
Nur so können gleichzeitig die Ziele der EU zur Herstellung eines Binnenmarkts ohne Grenzen einerseits und der Schutz nationaler Transportdienstleister vor ruinösem Wettbewerb durch gebietsfremde Anbieter andererseits erreicht werden. In Gesprächen mit Vertretern der Europäischen Kommission sowie mit deutschen Abgeordneten sämtlicher Fraktionen des Europäischen Parlaments mache der DSLV-Ausschuss deutlich, dass der ursprüngliche Schutzzweck der seit 1996 geltenden EU-Entsenderichtlinie auf die Verbesserung der Sozialstandards ins Ausland entsandter Arbeitnehmer vor allem des Handwerks und des Baugewerbes („stationäre Arbeiten“) zielte, aber nicht „mobile Tätigkeiten“ adressiert. Sollte der Anwendungsbereich des Entsenderechts durch ein „Lex Specialis“ nun grundsätzlich auch auf den Transportsektor ausgedehnt werden, müsse zuvor sehr sorgfältig geprüft werden, ob die dem Schutzzweck der Norm zu Grunde liegenden Annahmen für sämtliche internationalen Beförderungsvorgänge tatsächlich auch erfüllt werden.