Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt die erzielte vorläufige Einigung zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates zur Novelle der Wegekosten-Richtlinie. Gleichzeitig warnt er vor Mehrfachbelastungen für deutsche Straßengüterverkehrsunternehmen durch mehrere CO2-Abgabensysteme.
Die um eine CO2-Gebührenkomponente ergänzte, entfernungsbasierte Gebührensystematik der EU-Richtlinie könne vor allem dann flächendeckend Anreize für eine Transformation hin zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen setzen, wenn die Umsetzung europäisch einheitlich erfolge. Sollten sich die Brüsseler Institutionen abschließend verständigen, wäre dies ein Schritt in die richtige Richtung zur Umsetzung des 'polluter pays principle'.
Eine Lücke lasse das Verhandlungsergebnis hingegen bei der Umsetzung des 'user pays principle', indem die Richtlinien-Novelle nach jetzigem Verhandlungsstand weiterhin Ausnahmen für bestimmte Nutzergruppen enthalte. Dass der Straßenverkehr insgesamt zum Erhalt seiner Infrastruktur finanziell beitragen muss, ist ein von der Speditionsbranche unterstützter Grundsatz – unter der Voraussetzung, dass dann auch sämtliche Verkehrsnutzer zahlen und die erwirtschafteten Gebühren eins zu eins zurück in den Finanzierungskreislauf Straße fließen. „Während Deutschland weiterhin Ausnahmen für einzelne Verkehrsnutzergruppen unterstützt, lässt die Bundesregierung offen, wie sie ihre verbindliche Zusage, den Straßengüterverkehr nicht mit mehrfachen CO2-Abgaben zu belasten, einlösen wird“, so Frank Huster, DSLV-Hauptgeschäftsführer.
Aus Sicht des DSLV ist die geplante deutsche Carbon-Leakage-Verordnung kein praktikables Instrument zur Kompensation der aus zukünftiger CO2-basierter Lkw-Maut und zusätzlichem nationalen CO2-Preis nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) entstehenden Doppelbelastungen, zumal der Güterverkehrssektor heute gar nicht zu den Sektoren gehört, die überhaupt beihilfeberechtigt im Sinne der Verordnung sind.
„Eine nachträgliche Aufnahme in die Sektorenliste ist kein Selbstläufer und hängt zu sehr vom politischen Willen ab, der insbesondere nach der Bundestagswahl nicht automatisch unterstellt werden kann. Zudem ist der Carbon Leakage-Kompensationsmechanismus an zu hohe bürokratische Auflagen gekoppelt. „Ein echtes Bemühen der Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode zu einer wirklich praktikablen Lösung für die Logistikbranche zu kommen, ist nicht erkennbar“, bemängelt Huster und fordert deshalb: „Spätestens mit Inkrafttreten der zusätzlichen CO2-Mautkomponente muss der Straßengüterverkehr deshalb wieder aus dem Anwendungsbereich des BEHG entlassen werden.“