Bei der Abschöpfung von Zufallserlösen haben die Nachbesserungen zu einem sinnvollen Kompromiss geführt. „Die verabschiedeten Regelungen greifen weniger stark in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der genossenschaftlichen Unternehmen ein. Ihre Belange werden gestärkt“, erklärt Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV).
Positiv bewertet der DRV insbesondere, dass auf eine rückwirkende Abschöpfung nahezu verzichtet wird. Holzenkamp: „Wir sind zwar nach wie vor der Meinung, dass eine Gewinnabschöpfung zur Finanzierung der Strompreisbremse an den Startzeitpunkt der tatsächlichen Entlastung gekoppelt sein muss. Mit einer Abschöpfung rückwirkend zum 1. Dezember 2022 können wir jedoch leben.“ Ursprünglich war der 1. September geplant.
Die Erhöhung des Sicherheitszuschlags für Biogasanlagen auf neun Cent ist ebenfalls eine richtige Maßnahme. „Dies war eine zentrale Forderung von uns und wird dazu beitragen, die wirtschaftliche Zukunft für genossenschaftliche Projekte in diesem Sektor zu sichern“, erklärt der DRV-Präsident – zumal bei Anlagen mit bis zu einem Megawatt Leistung jetzt auf die Höchstbemessungsleistung abgestellt wird. „Das entlastet insbesondere Anlagen, die flexibel einspeisen“, so Holzenkamp.
Jetzt müssen die Preisbremsen mit vertretbarem bürokratischem Aufwand umgesetzt werden. Nach Expertenschätzungen müssen rund 40 Mio Gas-, Strom und Wärmelieferverträge von den Energieversorgern geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Holzenkamp: „Die Bremse darf nicht ausgebremst werden.“