„Es ist wichtig und richtig, dass auch kleine und mittlere Unternehmen vom ersten Januar an von der Gas- und Strompreisbremse profitieren. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung unsere Forderung nach einem einheitlichen Startschuss für die Entlastungen aufgegriffen hat. Dies hilft den in hohem Maße mittelständisch geprägten Genossenschaften ungemein', betonte Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV).
Ein unterschiedlicher Zeitpunkt für industrielle Großverbraucher auf der einen sowie kleine und mittelständische Unternehmen auf der anderen Seite wären niemandem zu erklären gewesen. Mit Blick auf die Abschöpfung von so genannten Zufallsgewinnen macht Holzenkamp deutlich: „Es darf keine rückwirkende Abschöpfung geben. Eine Gewinnabschöpfung zur Finanzierung der Strompreisbremse muss an den Startzeitpunkt der tatsächlichen Entlastung gekoppelt sein und darf deshalb erst zum 1. Januar erfolgen.' Darüber hinaus lehnt der DRV ab, dass Bioenergieanlagen von mehr als einem Megawatt Leistung von der Gewinnabschöpfung weiterhin betroffen sind. Holzenkamp dazu: „Damit werden falsche Signale gesetzt. Bioenergie sollte komplett von der Abschöpfung ausgenommen sein.'