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Deutschland wird das von der Europäischen Union vorgesehene neue Beratungsangebot „Coaching“ für Erzeugerorganisationen im Bereich Obst- und Gemüse nicht nutzen. Der Bundesrat stimmte am 21.9. der Änderungsverordnung zur Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung zu, in der klargestellt wird, dass die von der EU neu eingeführte Krisenmaßnahme „Coaching“ hierzulande keine Anwendung findet.

Mit dem Coaching sollen Erzeugerorganisationen oder Landwirte durch andere Erzeugerorganisationen in Krisenfällen beraten werden. Ein „entsprechendes Bedürfnis der deutschen Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen“ konnte der Bundesrat aber nicht erkennen. Er kritisierte die Maßnahme als „sehr unbestimmt“. Zudem sei die Förderung der damit verbundenen Personalkosten sehr fehleranfällig und mit einem großen Rückforderungsrisiko verbunden, begründeten die Länder ihre ablehnende Haltung. Den Mitgliedstaaten war die Anwendung der neuen Krisenmaßnahme von Brüssel freigestellt worden. Damit wendet Deutschland mittlerweile fünf der für Erzeugerorganisationen vorgesehenen Kriseninstrumente nicht an. Neben dem Coaching gehören dazu die Unterstützung von Marktrücknahmen, der Ernte vor der Reife oder der Nichternte von Obst und Gemüse, Finanzhilfen zu den Verwaltungskosten für die Einrichtung von Risikofonds auf Gegenseitigkeit sowie Investitionen „zur effizienteren Steuerung der auf den Markt gebrachten Mengen“. Mit der jetzt beschlossenen Durchführungsverordnung werden einige Bestimmungen im nationalen Durchführungsrecht auf Vereinigungen von Erzeugerorganisationen ausgeweitet. Zudem soll eine im Unionsrecht enthaltene Option zur Berechnungsmethode des Wertes der vermarkteten Erzeugung genutzt werden. Zur Verbesserung der behördlichen Kontrollen soll der berechnete Wert der vermarkteten Erzeugung wie auch die Buchführung extern beglaubigt werden müssen. AgE