Diese Regelung gelte für die Einreise aus Drittstaaten, UK sowie EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden (u.a. Bulgarien und Rumänien) und für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt worden sind, heißt es weiter. Derartige Einreisebeschränkungen seien zwingend erforderlich, um Infektionsketten zu unterbrechen, insbesondere im Hinblick auf den ansonsten zu erwartenden erheblichen Umfang des vorgenannten Personenkreises. Die neuen Einreisebeschränkungen für Saisonarbeiter gelten bis auf weiteres.
Verbände und Genossenschaften hatten im Vorfeld davor gewarnt, dass es unter diesen Umständen zu erheblichen Problemen in den Produktionsbetrieben wegen fehlender Arbeitskräfte komme.