Deutschland: LEH nicht von Maßnahmen gegen Corona betroffen

Die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen gegen das Virus im öffentlichen Leben vereinbart.

Der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen sowie der Großhandel bleiben davon unberührt. Um Warteschlangen zu vermeiden, wird das Sonntagsverkaufsverbot vorerst aufgehoben.

Restaurants und Speisegaststätten bleiben geöffnet, sind aber generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen. Zudem gelten Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, um das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren. Dazu zählen etwa Abstandsregelungen für die Tische, Reglementierungen der Besucherzahl sowie Hygienemaßnahmen und –hinweise. Bars, Clubs, Theater, Museen, Kinos, Zoos, Sporteinrichtungen und Spielplätze werden vorerst geschlossen.


Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel während der Pressekonferenz zu den Maßnahmen betonte, haben sich die G7 darauf geeinigt, koordiniert und in engem Austausch vorzugehen. Um kleine und mittelständische Unternehmen zu schützen, werde man Liquiditätshilfen gewähren und in der Folge Härtefallfonds initieren.