Die Abfindung weichender Erben im Rahmen der Höfeordnung wird neu geregelt. Die dafür erforderliche Gesetzesänderung hat der Bundestag am 14. November 2024 mit breiter Mehrheit beschlossen.
Die mit der Abschaffung des Einheitswerts zum Ende dieses Jahres notwendig gewordene Reform der Höfeordnung könnte laut Agra Europe das letzte Agrargesetz gewesen sein, das in dieser Legislaturperiode vom Parlament verabschiedet worden ist.
Der für die Abfindung maßgebliche Hofeswert wird künftig auf der Basis des Grundsteuerwerts A multipliziert mit dem Faktor 0,6 ermittelt. Die Hofeigenschaft wird ab einem Grundsteuerwert von 54.000 Euro angenommen. Daneben ist weiter möglich, Höfen per Erklärung die Hofeigenschaft zuzuweisen. Die Höfeordnung gilt in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Neuregelung gewährleiste nach Angaben des zuständigen Berichterstatters der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Jürgen Thies, dass die Abfindungen der weichenden Erben künftig steigen und ihre Ansprüche angemessen berücksichtigt würden. Gleichzeitig schütze die Reform die wirtschaftliche Tragfähigkeit der übernehmenden Hoferben. Damit würden landwirtschaftliche Familienbetriebe nicht überfordert und blieben wirtschaftlich stabil, so der Politiker.