Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Funguran Progress erteilt.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die Anwendung von Funguran Progress im ökologischen Anbau an Kartoffeln gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) über die bestehende Zulassung hinaus zulässig.
Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 17. Juli bis zum 13. November 2024.