Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Funguran Progress erteilt.

Kartoffeln

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Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die Anwendung von Funguran Progress im ökologischen Anbau an Kartoffeln gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) über die bestehende Zulassung hinaus zulässig.

Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 17. Juli bis zum 13. November 2024.