Die Bundesregierung zieht eine positive Bilanz der Arbeit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
Das „Marktverhalten der Produktverantwortlichen sowie der dualen Systeme“ könne seit 2019 mit Hilfe der eingerichteten Zentralen Stelle „besser kontrolliert und eventuelles Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden“, heißt es in dem als Unterrichtung vorgelegten „Evaluationsbericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen nach Paragraf 22 Absatz 2 des Verpackungsgesetzes sowie über die Arbeitsweise und Wirksamkeit der Zentralen Stelle“.
Die Vollzugsbehörden der Länder würden entlastet und der Vollzug der Regelungen des Verpackungsgesetzes verbessert. Auch die Kenntnisse über die verschiedenen Mengen- und Stoffströmen von Verpackungsabfällen seien gewachsen, heißt es in dem Bericht. Dies sei eine wichtige Grundlage, um Fehlentwicklungen zu erkennen und mögliche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung zu entwickeln. Die gesammelten Erfahrungen seien zudem hilfreich für die grundlegende Novellierung des Verpackungsgesetzes, die notwendig werde, um das nationale Recht an die Vorgaben der künftigen EU-Verpackungsverordnung anzupassen, schreibt die Bundesregierung. Wesentliche Regelungen der im Februar 2025 in Kraft getretenen Verordnung gelten ab Mitte des Jahres 2026 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten.
Konkrete Empfehlungen zur Stärkung der kommunalen Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten bei der Erfassung von Verpackungsabfällen durch die dualen Systeme enthält der Evaluierungsbericht nicht: Hierzu lägen keine ausreichenden Erkenntnisse vor, heißt es im Bericht. Praxis und Auswirkungen einzelner Regelungen des Paragraf 22 Verpackungsgesetz seien Gegenstand eines laufenden Forschungsvorhabens. Mit Ergebnissen sei Ende 2026 zu rechnen.
Das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz zielt auf eine Erhöhung der Recyclingquote. Die ZSVR soll als Kontrollbehörde dabei für gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine gerechte Verteilung der Kosten im Markt sorgen.