Die Verkündung der zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen, sodass der neue Mindestlohn ab dem 1. Januar 2019 gilt. Damit steigt der neue Mindestlohn im Zeitraum 2019 bis 2020 um 5,8 %. Diese Erhöhung, so der Bundesausschuss Obst und Gemüse, stellt die arbeitsintensiven Obst- und Gemüsebetriebe vor besondere Herausforderungen, da die von den Erzeugern zu erzielenden Preise für Obst und Gemüse nicht in vergleichbarer Höhe steigen werden. Diese Situation gelte es - um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Obst- und Gemüseerzeuger auch für die Zukunft zu erhalten – genauestens zu beobachten.