Um dies zu ermöglichen, hat die Schweiz eine neue Vereinbarung unterzeichnet, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist und bis zum 31. Dezember 2022 gilt, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilt.
Nach diesem Datum soll eine langfristige Lösung für die Bio-Äquivalenzvereinbarung Anwendung finden. UK wird die Schweizer Bio-Gesetzgebung auch mit der neuen Vereinbarung als äquivalent anerkennen. Im Gegenzug erkennt die Schweiz acht Zertifizierungsstellen an, die Produkte aus UK als Bio gemäß der EU-Bio-Gesetzgebung zertifizieren können.