Die Landwirtschaft erfülle also ihre Klimaschutzverpflichtungen gemäß Klimaschutzgesetz voll. Als Sektorziel für 2020 war im Gesetz ein Basiswert von 70 Mio t CO2-Äquivalenten festgelegt. 2021 darf die Landwirtschaft nach dem Klimaschutzgesetz dann noch 68 Mio t CO2-Äquivalenten an Treibhausgasen freisetzen – auch dieser Wert wird bereits jetzt unterschritten. Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: „Die Landwirtschaft wird ihrer Verantwortung für den Klimaschutz gerecht. Der Rückgang der Treibhausgasemissionen ist ein deutlicher Beleg dafür, dass wir die Weichen richtig gestellt haben: etwa mit unserer Förderung modernster Technik, mit Forschung oder den Empfehlungen unserer Ackerbaustrategie. Nicht mit reiner Theorie erreicht man die Klimaziele, sondern mit angewandter Praxis. Außerdem sind Land- und Forstwirtschaft die einzigen Wirtschaftssektoren, die Kohlenstoff speichern können: Die Branche ist damit Teil der Lösung. Ebenso klar ist aber, dass Lebensmittel nicht produziert werden können, ohne dass Emissionen freigesetzt werden. Unser Ziel ist, diese zu reduzieren. Wir sind auf dem richtigen Weg.“
Neben den landwirtschaftlichen Emissionen berichtet das Umweltbundesamt auch über die Speicherung von Kohlenstoff (Treibhausgas-Senkenfunktion) durch Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF). Dieser Sektor war 2020 eine Nettosenke mit 16,5 Mio t CO2-Äquivalenten. Sie hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht vergrößert.