Nach der Agrarerzeuger-Anpassungsbeihilfe und der Agrar-Kleinbeihilfe hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun ein Kleinbeihilfeprogramm für landwirtschaftliche Inklusionsbetriebe aufgelegt, die gleichermaßen von den hohen Energiekosten infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine betroffen sind.
Wie bei den ersten beiden Hilfsprogrammen sind auch jetzt Betriebe u.a. aus den Sektoren Freilandgemüsebau und Obstbau, Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion anspruchsberechtigt. Inklusionsbetriebe bieten Menschen mit Beeinträchtigung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, denen es sonst nicht gelingt, in anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts eine Arbeit zu finden. Inklusionsbetriebe sind in der Regel nicht in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert, was die Datengrundlage für die Anpassungsbeihilfe und die Agrar-Kleinbeihilfe war. Für landwirtschaftliche Inklusionsbetriebe wurde daher ein eigenes Kleinbeihilfeprogramm aufgelegt. Die Kleinbeihilfe für Inklusionsbetriebe wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ausgezahlt. Damit alle berechtigten Betriebe über die Kleinbeihilfe und das Antragsverfahren informiert sind, werden infrage kommende Betriebe angeschrieben. Anträge können ab sofort bis zum 25. November 2022 gestellt werden.