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Startschuss für das erste zielgenaue und unbürokratische Hilfspaket für landwirtschaftliche Betriebe: Heute beginnt die Auszahlung der Anpassungsbeihilfe für Betriebe in den Sektoren, die von den Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine besonders betroffenen sind. Die Anpassungsbeihilfe liegt bei Baumobst bei 4.719.357,10 Euro (Anteil: 3,5 %), bei Spargel bei 5.106.699,92 Euro (3,8 %), bei Beerenobst bei 2.279.545,21 Euro (1,7 %), bei Trauben bei 1.472.577,10 (1,1 %), bei Frischgemüse bei 7.656.378,88 Euro (5,7 %) und bei Intensivgemüse bei 4.653.497,58 (3,5 %).

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Wir greifen den Landwirtinnen und Landwirten unter die Arme, damit sie die hohen Energiepreise schultern können. Ab heute werden unsere zielgenauen Hilfen an fast 42.000 Betriebe ausgezahlt, die von den gestiegenen Energiekosten besonders hart getroffen sind. Noch in diesem Monat werden rund 135 Mio Euro auf den Höfen ankommen. Wir machen es dabei für die Landwirtinnen und Landwirte so einfach wie möglich: Sie bekommen das Geld ganz unbürokratisch, ohne lästigen Papierkram oder Antragsverfahren.“

Insgesamt stehen 180 Mio Euro für die Anpassungsbeihilfe und das zweite Hilfsprogramm, ein Kleinbeihilfeprogramm, zur Verfügung. Im ersten Schritt werden 41.913 landwirtschaftliche Unternehmen eine Anpassungsbeihilfe in Höhe von 134.868.723,27 Euro erhalten. Die restlichen Mittel sind für das Kleinbeihilfeprogramm vorgesehen, das derzeit finalisiert wird. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ist für das zweite Programm eine Antragstellung erforderlich. Der Antragszeitraum wird voraussichtlich im Oktober beginnen.
Sowohl die Anpassungsbeihilfe als auch das Kleinbeihilfeprogramm sind auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Rund 3.800 Unternehmen werden jetzt eine Anpassungsbeihilfe in Höhe des Maximalbetrags erhalten.

Die Anpassungsbeihilfe wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgezahlt. Sie ist im Einklang mit den EU-Vorgaben an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft: Voraussetzung ist, dass die Betriebe im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie für bestimmte nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden erhalten haben – ein Element aus der EU-Agrarförderung, das zu einer klima- und umweltförderlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Dadurch können der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden.