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Das Bundeskabinett hat am 27. April den Regierungsentwurf zum Ergänzungshaushalt beschlossen. Auf Vorschlag des Bundesministers für Landwirtschaft und Ernährung, Cem Özdemir, sind in dem Ergänzungshaushalt 120 Mio Euro für Hilfsmaßnahmen infolge des Ukraine-Krieges vorgesehen, teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit.

Cem Özdemir: „Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine spüren wir allenthalben und damit auch unsere Landwirtinnen und Landwirte. Vor allem die enorm gestiegenen Energiekosten belasten viele Betriebe. Das ist es, was Putin will: Druck aufbauen, Unsicherheit stiften, Existenzen bedrohen. Dem machen wir heute einen Strich durch die Rechnung. Ich bin froh, dass das Kabinett meinem Vorschlag gefolgt ist, die Brüsseler Krisenreserve auf den Maximalbetrag zu verdreifachen. Zur Ehrlichkeit gehört, dass ich gerne mehr bereitgestellt hätte, aber dem sind rechtliche Grenzen gesetzt. Jetzt geht es darum, die Hilfen mit der Billigung des Parlaments schnell auf die Höfe zu bringen. Dabei hoffe ich auch darauf, dass das Parlament noch zusätzliche Mittel für die deutsche Fischerei bereitstellt, um Beihilfen vor dem Hintergrund gestiegener Treibstoffpreise zu ermöglichen.“

Die Krisenhilfen sollen allen landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen können. Profitieren sollen insbesondere energieintensive Betriebe, wie z.B. in der Tierhaltung und im Obst- und Gemüseanbau. Um die Auswirkungen des Ukraine-Krieges abzufedern, stellt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten 500 Mio Euro aus der Krisenreserve zur Verfügung. Nach dem Verteilungsschlüssel erhält Deutschland gut 60 Mio Euro. Mitgliedstaaten können die ihnen zugewiesenen Mittel um den doppelten Betrag national aufstocken. Die Mitgliedstaaten können das Geld für Sektoren einsetzen, die von einer Marktstörung infolge gesteigerter Betriebskosten oder Handelsbeschränkungen betroffen sind. Den Mitgliedstaaten wird überlassen, welchen konkreten Sektor sie auswählen, wobei sie das Ausmaß der Marktstörung berücksichtigen müssen. Das BMEL beabsichtigt, entsprechende Krisenmaßnahmen aufzulegen und von der Aufstockungsmöglichkeit nach Art. 219 GMO in Höhe von bis zu 120 Mio Euro Gebrauch zu machen.