Alle bisher auf der Webseite der UNECE eingestellten deutschen Fassungen der UNECE-Normen für frisches Obst und Gemüse wurden aktualisiert und dem letzten Stand 2017 entsprechend wieder auf der Webseite zum Download eingestellt. Durch eine Änderung des Standard Layouts mussten alle Normen horizontal angepasst werden.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Kapitel II, 1. Absatz: die Worte „bei der Exportkontrolle“* wurden gestrichen.
Kapitel II, B. Reifeanforderungen: Die unterschiedliche Formulierung wurde – wo notwendig – vereinheitlicht.
Kapitel V, A. Gleichmäßigkeit: In den Normen, in denen die Mischung von Sorten, Farben oder Handelstypen zulässig ist, wurde folgender Satz ergänzt: „Im Falle dieser Mischungen ist die Gleichmäßigkeit hinsichtlich der Größe jedoch nicht erforderlich.“
Kapitel V, B. Verpackung, 3. Absatz: Bei Warenarten, wo es theoretisch möglich erscheint, wurde folgender Satz ergänzt: „Informationen, die auf einzelne Erzeugnisse gelasert werden, dürfen weder Beschädigungen des Fleisches noch Schalenfehler hervorrufen.“
Kapitel VI, 1. Absatz: Bei der Fußnote zum Wort „Packstück“ wurde folgender Satz ergänzt: „Sie gelten jedoch für Verkaufspackungen (Vorverpackungen), die ohne Umverpackung aufgemacht sind.“
Kapitel VI, A. Identifizierung, 1. Absatz: Das Wort „Ablader“ wurde durch „Exporteur“ ersetzt.
Kapitel VI, A. Identifizierung, 2. Absatz: Nach dem Wort „Bezeichnung“ wurde ein Komma gesetzt und folgender Halbsatz angefügt: „sofern das Land, das ein solches System anwendet, in der UNECE-Datenbank aufgeführt ist.“
*: Änderungen gefettet