Foto: Stefan Körber/AdobeStock

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Damit landwirtschaftliche Unternehmen die „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ zügig erhalten, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe angeschrieben. Mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal können die Unternehmen vom 1. bis 31. Oktober 2022 den Zuschuss beantragen - dies ausschließlich elektronisch.

„Mit der direkten Ansprache können wir allen berechtigten klein- und mittelständischen Landwirtschaftsbetrieben die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft passgenau zukommen lassen“, betonte Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der BLE. „Wir rechnen mit rund 15.000 Antragstellern.“ Beihilfeberechtigt sind Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten energieintensiven Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die selbigen Agrarsektoren erhalten haben. Die Kleinbeihilfe beträgt unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15.000 Euro. Das Antragsverfahren findet ausschließlich elektronisch statt, die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2022, 24 Uhr. Die Kleinbeihilfe erhalten die Betriebe noch in diesem Jahr. Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antragsportal gibt eshier.