Rund 191.122 t Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern erreichten 2021 die deutschen Häfen oder Flughäfen und wurden zur Qualitätskontrolle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angemeldet. Von der geprüften Menge wurden 36 t als nicht verzehrbar eingestuft und konnten somit nicht importiert werden.
Per Risikoanalyse entscheiden die Qualitätskontrolleurinnen und -kontrolleure der BLE, welche angemeldete Ware sie überprüfen. So wurden im vergangenen Jahr 31.063 t des angemeldeten Obstes und Gemüses kontrolliert – 412 t wurden in der ersten Kontrolle beanstandet und an die Importeure zur möglichen Korrektur zurückgegeben. Sind die Erzeugnisse korrekt gekennzeichnet und weisen zum Beispiel weder Schimmelbefall noch Fäulnis auf, können sie importiert werden und stehen den Verbraucherinnen und Verbrauchern schnellstmöglich im Supermarkt oder auf dem Frischmarkt zur Verfügung. Am häufigsten bemängelten die Prüfenden, wie in 2020, eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung der Erzeugnisse, insbesondere bei Lauchzwiebeln, Tafeltrauben, Orangen, Avocados und Äpfeln. Die korrekte Kennzeichnung der Ware ist wichtig, denn sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche Informationen, bspw. zum Ursprungsland. Verderb wurde insbesondere bei Limetten, Wassermelonen und Zwiebeln beanstandet. Für verdorbene Ware sind häufig die Transportbedingungen, wie eine fehlerhafte Kühlung, verantwortlich. In den meisten Fällen entschieden sich die Importeure, die Kennzeichnung zu korrigieren oder verdorbene Erzeugnisse auszusortieren. Durch eine Nachkontrolle prüfte die BLE, ob die normgerechte Aufbereitung erfolgreich war und stellte in diesem Fall eine Konformitätsbescheinigung aus. Letztlich mussten 36 t unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet werden.