Hiermit, so die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), können Hinweisgeber Verstöße gegen das Verbot unlauterer Handelspraktiken melden und mit der BLE kommunizieren, ohne ihre Identität offenlegen zu müssen.
Personen oder Unternehmen, die von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind oder davon wissen, schrecken aus Sorge vor negativen Konsequenzen, die bspw. ihren Arbeitsplatz oder ihre Lieferbeziehung betreffen, häufig davor zurück, Informationen an die BLE als Durchsetzungsbehörde weiterzuleiten. Dabei können solche Insider-Kenntnisse jedoch sehr wertvoll für die Aufdeckung, Abstellung und Ahndung von unlauteren Handelspraktiken sein und helfen, weitere Verstöße zu verhindern.
Das System erfüllt die höchsten Datenschutzanforderungen und ist entsprechend zertifiziert. Eine technische Rückverfolgung eingehender Hinweise ist nicht möglich. Das Hinweisgebersystem ist unter folgendem Link erreichbar: www.bkms-system.com/utp
Zwei Erklärfilme zeigen, wie das anonyme Hinweisgebersystem funktioniert und wie es dabei helfen kann, unlautere Handelspraktiken zu bekämpfen. Sie sind unter www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/UTP/Info_Erklaerfilme.html?nn=18445750 verfügbar.