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Seit Jahren wird die Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Europäischen Union nach dem Vorsorgeprinzip geregelt: Nur zugelassene GVOs dürfen auf den Markt, nachdem sie auf ihre Risiken geprüft wurden. Sie müssen gekennzeichnet und rückverfolgbar sein. Das will die Europäische Kommission jetzt für neue Gentechniken aufweichen. Daher fordert Biopark e.V. zusammen mit weiteren Agrar-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, neue Gentechnikverfahren auch weiterhin als solche zu deklarieren.

„Gentechnik in der Lebensmittelkette muss weiterhin klar gekennzeichnet und rückverfolgbar sein“, fordert Tina Andres, Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). „Eine Verwässerung der EU-Gesetzgebung würde die Wahlfreiheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern und die Bio-Ausbauziele der Regierenden auf EU-, Bundes- und Landesebene gefährden.“

Dr. Delia Micklich, Geschäftsführerin von Biopark e.V. erläutert: „Auch neue Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas müssen weiterhin unter dem EU-Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden. Denn auch hier wissen wir nichts über mögliche Langzeitfolgen. Gentechnisch veränderte Organismen sind im Ökologischen Landbau verboten. Die gentechnikfreie Züchtung, Saatguterzeugung, Land- und Lebensmittelwirtschaft und der Handel sind auf die Kennzeichnung von GVO, auf die Transparenz und Rückverfolgbarkeit sowie auf die Koexistenz- und Haftungsregelungen angewiesen, die das Gentechnikrecht vorschreibt.“

Deshalb rufen die Verbände der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft gemeinsam dazu auf, dass Verbraucher eine europaweite Petition unterschreiben.