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Die Änderungsverordnung muss im nächsten Schritt vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten angenommen werden. Bioland begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission einer einjährigen Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung - vom 1. Januar 2021 auf den 1. Januar 2022 – ausdrücklich.

„Wir sind sehr erleichtert über diese Entscheidung. Die EU-Verordnung ist zu wichtig, als dass ihre Umsetzung übereilt angegangen werden sollte. Mit der Verschiebung wird den Betrieben, Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden ein reibungsloser Übergang ermöglicht, in dem sie sich angemessen auf die Veränderungen einstellen und entsprechende Vorbereitungen treffen können“, so Jan Plagge, Präsident Bioland e.V. „Die Ökobranche wurde gehört, das erkennen wir an. Jetzt ist es wichtig, dass der Vorschlag im Eilverfahren von den Parlamentariern angenommen wird.“
Die EU-Kommission hat zudem den bereits seit längerem erwarteten Entwurf für den Europäischen Öko-Aktionsplan vorgestellt. Dieser steht nun über eine öffentliche Konsultation bis zum 27. November zur Debatte.
Jan Plagge dazu: „Ein neuer europäischer Öko-Aktionsplan ist wichtig, um Europa weiter auf den Bio-Weg zu bringen. Der künftige Aktionsplan muss nahtlos auf die Farm-to-Fork- und Biodiversitätsstrategie aufbauen. Dabei muss das 25 %-Öko-Ziel bis 2030 höchste Priorität haben und es braucht Kohärenz, vor allem mit Blick auf die EU-Agrarpolitik, denn diese steuert aktuell entgegen der Bio-Ziele. Öko kann zum Grundpfeiler des europäischen Ernährungssystems werden, wenn alle Instrumente Hand in Hand genutzt werden, wir verbindliche Ziele verankern, ein angemessenes Budget bereitstellen und die Maßnahmen Eingang in die nationalen Strategien der GAP finden. Dabei muss der Green Deal die Richtung vorgeben und der europäische Aktionsplan als weiterer wichtiger Hebel genutzt werden.“