Nur ganze drei Tage war das Förderprogramm EMK des Bundesverkehrsministeriums für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen und Anhängern mit energiemindernden Komponenten zur CO2-Einsparung geöffnet. Dann waren die bereitgestellten Haushaltsmittel erschöpft und das Programm musste wieder geschlossen werden.
Viele Transportunternehmen, die gerne in zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen investiert hätten, gehen jetzt leer aus. Dabei hatten sie fast zwei Jahre darauf gewartet, dass das Programm neu gestartet wurde. Denn der Bund hatte angekündigt, die Förderung, die Ende 2021 ausgelaufen war, im Jahr 2023 wieder fortzusetzen, um die Klimaziele im Nutzfahrzeugsektor erreichen zu können, so der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Der BGL hatte sich lange für eine Weiterführung der Förderung eingesetzt, insbesondere um die kostenintensive intelligente Trailertechnologie, die gleichwohl ein hohes CO2-Einsparpotantial birgt, fördern zu können.
Damit jetzt nicht wieder eine lange zeitliche Lücke in der Förderkulisse entsteht, bittet der BGL um schnelle Abhilfe und Aufstockung des EMK-Programms. Dies könnte durch Umschichtung der vom Bund bereitgestellten, aber nicht mehr oder nur schwer abrufbaren Mittel aus dem 1. Förderaufruf des Programms Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI) geschehen. Darüber hinaus belegt die Mittelknappheit des Programms, wie wichtig der Erhalt des geschlossenen Finanzierungskreislaufes Straße für die klimafreundliche Transformation des Straßengüterverkehrs ist.
BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Hier ist jetzt Pragmatismus im Bundeshaushalt gefragt, um niedrig hängende Früchte für den Klimaschutz schnell zu ernten und bereitgestellte Haushaltsmittel unbürokratisch dort einzusetzen, wo sie schnell Wirkung entfalten können. Zugleich sollte die frühe Schließung des EMK-Programms ein Weckruf an die Ampel sein, mit den geplanten Mehreinnahmen aus der CO2-Maut nicht auch noch die Schiene quer zu subventionieren, sondern das Geld für einen klimafreundlichen Straßengüterverkehr einzusetzen.“