In Bayern können Obsterzeuger nun einen finanziellen Ausgleich aus dem kürzlich beschlossenen Hilfsprogramm für Ertragseinbußen durch die Frostereignisse im April beantragen. Wie das Münchener Agraressort dazu mitteilte, können die Anträge bis zum 15. Dezember eingereicht werden.
Obstproduzenten müssten sich an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) wenden. Das zugrundeliegende Hilfsprogramm ist nach Ressortangaben dreistufig angelegt. In der ersten Stufe würden nachgewiesene Schäden generell bis maximal 50 % der Schadenssumme ausgeglichen, wobei der Höchstbetrag bei 50.000 Euro liege. Stufe zwei regele besondere Härtefälle, bei denen die Schäden 100.000 Euro überstiegen, die Fortführung des Betriebs bedroht sei und ein Darlehen aufgenommen werden müsse. Laut Ministerium werden in diesem Fall auch Schäden über 100.000 Euro zur Hälfte ersetzt, und zwar bis zu einer Grenze von 150.000 Euro pro Antragsteller. Schließlich könne bei Betrieben, deren Existenz grundlegend gefährdet sei, der Entschädigungssatz noch auf bis zu 80 % der Schadenssumme erhöht werden. Voraussetzung in allen Fällen sei, dass die Ernteerträge frostbedingt um 30 % unter dem mehrjährigen Schnitt liegen würden. Die Frostnächte Mitte April hatten in Bayern vor allem die Obstbauern und Winzer am Bodensee und in Franken getroffen. Trotz weitreichender Vorkehrungen habe es im Obstbau vielfach sogar Totalausfälle gegeben, beispielsweise bei den Kirschen, erklärte das Agrarressort.