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Der Ministerrat hat ein Hilfsprogramm für die bayerischen Obstbauern und Winzer beschlossen, bei denen die Fröste im April 2017 zu schweren Ertragseinbußen geführt haben, berichtet bayern.de.

Landwirtschaftsminister Helmut Brunner: „Im Zusammenspiel mit der verfrühten Obstblüte kommen die Frostnächte im April einer Naturkatastrophe gleich. Allein in Bayern rechnen wir auf rund 3.800 ha Anbaufläche mit Schäden von rund 60 Mio Euro. Vor allem die Obstbauern und Winzer am Bodensee und in Franken sind stark betroffen. Beim Obst gab es trotz Vorkehrungen vielfach sogar Totalausfälle, beispielsweise bei Kirschen. In dieser oft existenzbedrohenden Notsituation lassen wir unsere Obstbauern und Winzer nicht alleine, zumal die Schäden auch nicht zu annehmbaren Bedingungen versicherbar gewesen wären.“
Das Hilfsprogramm sieht vor, das nachgewiesene Schäden bis zu maximal 50 % ausgeglichen werden, der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro. In besonderen Härtefällen, bei denen die Schäden über 100.000 Euro betragen, die Fortführung des Betriebs bedroht ist und ein Darlehen aufgenommen werden muss, werden auch die Schäden über 100.000 Euro zu 50 % ausgeglichen. Die Zuwendung ist allerdings auf 150.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Insbesondere bei kleineren Betrieben, deren Existenz grundlegend gefährdet sei, könne der Entschädigungssatz auf bis zu 80 % erhöht werden.
Voraussetzung ist in allen Fällen, dass aufgrund des Frosts die Ernteerträge mindestens 30 % niedriger ausfallen als im mehrjährigen Schnitt der vorangegangenen Jahre, heißt es abschließend.