In landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten dürfen ab sofort nur noch Personen beschäftigt werden, die zu Beginn ihrer Tätigkeit einen negativen Corona-Test vorlegen können.
Wie es vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege heißt, müssen die Arbeitskräfte eine höchstens 48 Stunden alte Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache erbringen oder sich vor Ort testen lassen. Bis zum Vorliegen eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses sind sie von den übrigen auf dem Betrieb untergebrachten Personen zu trennen. Darüber hinaus sind die Betriebe ab sofort verpflichtet, ihre Saisonarbeitskräfte 14Tage vor Beschäftigungsbeginn bei der Kreisverwaltungsbehörde mit Namen, Unterbringungsort, Art und Dauer der Beschäftigung sowie Kontaktdaten anzumelden. Eine kurzfristigere Anmeldung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Betrieben, die der Anzeige- und Testpflicht nicht nachkommen, drohen bis zu 25.000 Euro Strafe.
Die Testpflicht ergänzt die Reihentestungen bei Erntebetrieben, die Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) nach dem Corona-Ausbruch Ende Juli im Landkreis-Dingolfing vorangetrieben hatte. Zusätzlich lässt die Staatsregierung die Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte in landwirtschaftlichen Betrieben mit Erntehelfern und Saisonarbeitskräften kontrollieren. Dazu wurden Teams bestehend aus Vertretern der örtlichen Gesundheitsämter, der Landwirtschaftsämter sowie der Gewerbeaufsichtsämter beziehungsweise der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gebildet. Huml betonte: „Das Ergebnis ist erfreulich, in allen Regierungsbezirken sind die Teams etabliert. 100 Prüfungen wurden bayernweit schon vorgenommen.“