Zur Kontroverse um die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die dafür vom Umweltbundesamt (UBA) geforderten Ausgleichsflächen sagt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied: „Die Forderung des Umweltbundesamtes, ab 2020 bei Anwendung der Pflanzenschutzmittel 10 % der Betriebsfläche für Biodiversitätsmaßnahmen stillzulegen, entbehrt einer rechtlichen Grundlage in Deutschland und der EU.“
Maßnahmen für den Naturschutz und zur Förderung der Biodiversität müssten über die Gemeinsame Agrarpolitik bereitgestellt werden. Die zahlreichen Agrarumweltprogramme und das Greening seien Beispiele dafür. „Der Versuch, die Pflanzenschutzmittelzulassung für agrarpolitische Ziele zweckzuentfremden, ist rechtlich und fachlich mehr als fragwürdig und insbesondere nicht vom Pflanzenschutzrecht gedeckt“, so Rukwied weiter. „Auflagen für Ausgleichsflächen im Betrieb gehören schlicht nicht in einen Zulassungsbescheid für ein Pflanzenschutzmittel. Es ist zudem aus unserer Sicht problematisch, wenn eine Bundesbehörde eine andere im Zulassungsverfahren federführend beteiligte Bundesbehörde dazu zwingen will, Bescheide ohne tragfähige Rechtsgrundlage zu erteilen.“