Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., Eberhard Hartelt, kritisiert die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil scharf, die sogenannte 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften Ende des Jahres auslaufen zu lassen. Diese Entscheidung sei sicherlich keine Antwort auf den steigenden Mindestlohn, die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels und die sinkende Verfügbarkeit von Erntehelfern, heißt es in einer Mitteilung.
Heil setze den Sonderkulturanbau noch stärker unter Druck und nehme billigend in Kauf, dass die Rentabilität insbesondere der Obst- und Gemüsebaubetriebe weiter sinke. Damit gefährde er die regionale Produktion hochwertiger Lebensmittel.
Heil hatte angekündigt, den Zeitraum für die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung wieder auf 50 Tage zu senken. Dieser war mit Einführung des Mindestlohns befristet bis Ende 2018 auf 70 Tage erweitert worden. Aufgrund der Regelung erhalten Saisonarbeitskräfte einen höheren Nettolohn und zusätzlich müssen die Betriebe keine anteiligen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Aus Sicht von BWV-Präsident Hartelt ein Gewinn für beide Seiten. Für die Arbeitnehmer aus Rumänien oder Polen erhöhe sich die Attraktivität der Saisonarbeit in der deutschen Landwirtschaft und im Weinbau, gleichzeitig steige die Verfügbarkeit der Arbeitskräfte für die Betriebe. Dies sei gerade im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung in den wichtigsten Herkunftsländern der Saisonarbeitskräfte von großer Bedeutung.
Hartelt hat sich in aller Deutlichkeit für die Entfristung der 70-Tage-Regelung ausgesprochen, die eine notwendige finanzielle Entlastung für die Betriebe darstelle. Die immer weiter steigenden Kosten, insbesondere durch den Mindestlohn, hätten bisher nicht durch höhere Erzeugerpreise ausgeglichen werden können. Außerdem seien die deutschen Produzenten durch erheblich niedrigere Mindestlöhne in wichtigen Konkurrenzregionen stark benachteiligt. Er erwarte deshalb ein positives Signal aus der Politik.
Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass es nicht zu einer befürchteten Zunahme von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen in der Landwirtschaft gekommen sei. Es gebe deshalb keinen Grund den Zeitraum wieder abzusenken. Der BWV-Präsident fordere Bundesarbeitsminister Heil deshalb auf, sich im Sinne der heimischen Landwirtschaft und des Weinbaus zu bewegen, die ideologisch motivierte Haltung abzulegen und die bewährte Regelung fortzuführen.