„Baden-Württemberg unterstützt die Bauern, wenn es darum geht, die Menschen weiter wie bisher mit hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen. Dabei können wir uns auf ein breites Maßnahmenbündel des Bundes und des Landes zurückgreifen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL.
So biete das Wirtschaftsministerium über die ‚Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe‘, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohlichen wirtschaftlichen Lage befinden oder massive Liquiditätsengpässe erleiden, den landwirtschaftlichen Betrieben für ihre gewerblichen Teilbetrieben entsprechende Hilfen an, sofern die Voraussetzungen der genannten Richtlinie erfüllt sind. Auch habe der Bund die Regelungen für die Gewährung von Kleinbeihilfen durch die Länder erweitert. Darüber hinaus biete die Landwirtschaftliche Rentenbank ein Programm zur Liquiditätssicherung an.
„Gerade in den Sonderkulturen sind unsere Erzeuger dringend auf den Einsatz von Saisonarbeitskräften angewiesen. Wir haben uns beim Bund dafür stark gemacht, dass diese händeringend benötigten Menschen ihren wichtigen Tätigkeiten bei uns nachgehen können“, betonte Minister Hauk. Die Einreise rumänischer Arbeitskräfte auf dem Luftweg sei nun gewährleistet. Weitere Lockerungen, wie die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen seien nun möglich. Durch von Baden-Württemberg angestrebte Zuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld werden Anreize geschaffen, freiwerdendes Personal aus anderen Wirtschaftsbereichen, beispielsweise aus der Gastronomie, für die Arbeit in der Landwirtschaft zu gewinnen.
So biete das Wirtschaftsministerium über die ‚Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe‘, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohlichen wirtschaftlichen Lage befinden oder massive Liquiditätsengpässe erleiden, den landwirtschaftlichen Betrieben für ihre gewerblichen Teilbetrieben entsprechende Hilfen an, sofern die Voraussetzungen der genannten Richtlinie erfüllt sind. Auch habe der Bund die Regelungen für die Gewährung von Kleinbeihilfen durch die Länder erweitert. Darüber hinaus biete die Landwirtschaftliche Rentenbank ein Programm zur Liquiditätssicherung an.
„Gerade in den Sonderkulturen sind unsere Erzeuger dringend auf den Einsatz von Saisonarbeitskräften angewiesen. Wir haben uns beim Bund dafür stark gemacht, dass diese händeringend benötigten Menschen ihren wichtigen Tätigkeiten bei uns nachgehen können“, betonte Minister Hauk. Die Einreise rumänischer Arbeitskräfte auf dem Luftweg sei nun gewährleistet. Weitere Lockerungen, wie die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen seien nun möglich. Durch von Baden-Württemberg angestrebte Zuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld werden Anreize geschaffen, freiwerdendes Personal aus anderen Wirtschaftsbereichen, beispielsweise aus der Gastronomie, für die Arbeit in der Landwirtschaft zu gewinnen.