Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, hat sich zu den Auszahlungen der EU-Frostbeihilfen geäußert und dabei betont, dass die EU-Frostbeihilfe sowie der Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung für die Betriebe wichtige Instrumente seien, um Ertragsverluste durch Wetterextreme abfedern zu können.

Darüber hinaus erklärte er: „Die Spätfröste im April 2024 haben vor allem in Ost- und Süddeutschland zu erheblichen Schäden im Obst- und Weinbau geführt. Aufgrund der extrem milden Temperaturen im März hatten viele Pflanzen sehr früh ausgetrieben. Die EU-Frostbeihilfe ist für die berührten Betriebe, die erhebliche Ertragsverluste erlitten, eine elementar wichtige Unterstützung, weil sie wirtschaftliche Schäden abmildert und damit die wirtschaftliche Existenz sowie den Fortbestand der Unternehmen sichert. Daher ist es gut und wichtig, dass die betroffenen Betriebe die Frostbeihilfen jetzt ausbezahlt bekommen. Insbesondere die Weinbranche braucht derzeit auf allen Ebenen Unterstützung, denn die wirtschaftliche Situation ist für die meisten Weinerzeuger aktuell sehr angespannt. Trotz der gewährten EU-Hilfen rate ich den landwirtschaftlichen Betrieben, sich vor den Folgen zunehmender witterungsbedingter Extremereignisse zu schützen und eine Mehrgefahrenversicherung abzuschließen. Das Land unterstützt bereits seit 2020 über das Programm Ertragsversicherung Obst- und Weinbau den Abschluss von Versicherungen gegen Frost, Sturm und/oder Starkregen.“

Mit Frost behangener Ast

Image: Ivan/AdobeStock

In Baden-Württemberg waren die Frostschäden im Hauptobstbaugebiet Bodensee in der Fläche vergleichsweise gering. Demgegenüber waren der Obst- und Weinbau in Nord- und Südbaden und im Unterland, Main-Tauber und Remstal stark betroffen.

Die größten Schäden wurden aus dem Ortenaukreis und dem Landkreis Heilbronn, Rems-Murr-Kreis und dem Landkreis Ludwigsburg gemeldet, was sich auch in der Anzahl der gestellten Anträge auf Frostbeihilfe widerspiegelt.

In Baden-Württemberg summierten sich die geprüften ‚Bereinigten Schäden‘ nach der Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024 (ArarFrostBeih2024V) auf Grundlage von 545 eingereichten zuwendungsfähigen Anträgen auf insgesamt rund 24 Mio Euro.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) berechnete auf der Grundlage der von den Ländern gemeldeten Schadensummen einen bundesweit anzuwendenden Entschädigungssatz von knapp 37 % für die beantragten Frostschäden. Daraufhin bewilligten die Unteren Landwirtschaftsbehörden die Frostbeihilfen und führten die nach EU-Recht erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen durch. Die Auszahlung der EU-Frostbeihilfen startete in Baden-Württemberg am 2. April und wurde am 17. April abgeschlossen, so dass die Auszahlungen an die Antragsteller in Kürze erfolgen. Insgesamt kamen in Baden-Württemberg Beihilfen in Höhe von rund 8 Mio Euro an die geschädigten Obst- und Weinbauunternehmen zur Auszahlung.

Hintergrundinformationen

Die Spätfröste Ende April 2024 haben in Deutschland und auch in Baden-Württemberg im Obst- und Weinbau große Schäden angerichtet. Als Hilfe für die betroffenen Betriebe hat Deutschland aus der EU-Agrarreserve insgesamt 46,5 Mio Euro erhalten. Das Antragsverfahren für diese EU-Hilfen wurde über die Bundesländer abgewickelt und lief von Anfang Dezember 2024 bis zum 8. Januar 2025.

Auch Betriebe, die eine Frostversicherung abgeschlossen haben, konnten einen Antrag auf die EU-Hilfen stellen. Allerdings wurden bereits im Rahmen des Frostschadens erhaltene Zahlungen angerechnet, um eine Überkompensation zu vermeiden.