Bereits vergangenen Mai hatte das französische Ministerium für Landwirtschaft und Ernährungssouveränität die Unterstützung der Biobranche beschlossen: Nach einer Notfallhilfe von 10 Mio Euro sollten weitere 60 Mio Euro zur Verfügung gestellt werden.
Nach Abstimmungen mit Branchenverbänden bezüglich der Einzelheiten dieser Hilfszahlungen wurde der Plan der Europäischen Kommission als staatliche Hilfe vorgestellt, die diesen Anfang August nun freigegeben hat. Folgende Leitplanken wurden für die Bereitstellung der Zahlungen festgelegt:
- Die Produktion ist entweder bereits als ökologische Landwirtschaft zertifiziert oder befindet sich in der Umstellung auf diese befinden.
- Der Verlust des Betriebsergebnisses vor Abschreibungen muss für den Zeitraum Juni 2022-Mai 2023 bei mindestens 20 % gegenüber den Vergleichszeiträumen in 2018-2019 liegen.
- Der Cashflow hat sich im Zeitraum 2022/2023 verglichen mit der gleichen Periode in 2018/2019 um min. 20 % verringert.
Nach Freigabe durch die Kommission kann die Unterstützung nun in die Praxis umgesetzt werden. Die Hilfen sollen bis zu 50 % der Verluste des Betriebsergebnisse ausgleichen und werden laut offiziellen Angaben bei min. 1000 Euro pro Betrieb liegen. Im Laufe des Monats sollen insbesondere für neue oder Kleinstbetriebe weitere Details zur Vergabe der Hilfen bekanntgegeben werden, die zwischen dem 16. August und 20. September beantragt werden können.
“Die Regierung unterstützt, wie zuvor zugesagt, die Landwirte im ökologischen Landbau, die sich in Schwierigkeiten befinden”, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Außerdem setze man sich auch weiterhin dafür ein, das Ziel des Egalim-Gesetzes bei staatlichen Verpflegungsbetrieben zu erreichen: Im Mai war dazu beschlossen worden, dass bis Ende 2023 20 % der verwendeten Produkte in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung, d.h. etwa in Schulmensen, in Krankenhäusern oder Verwaltungen, aus ökologischer Landwirtschaft stammen soll. Anfang Juli lag der Anteil noch bei 7 %, wie Agence Bio bestätigte.