Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereitet ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pflanzenschutzmittel vor, die in Deutschland produziert werden, aber in der EU nicht eingesetzt werden dürfen. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kleinbäuerinnen und -bauern insbesondere im globalen Süden und für faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Landwirtschaft. Um das Ausfuhrverbot bestimmter Pflanzenschutzmittel umzusetzen, erarbeitet das BMEL derzeit in guter Zusammenarbeit mit den beteiligenden Ressorts eine Verordnung nach dem Pflanzenschutzgesetz. Ein Referentenentwurf soll bis Ende des Jahres vorliegen. Zuvor wurden diverse andere Rechtsetzungswege untersucht, so das BMEL.
Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir: „Es geht nicht an, dass wir nach wie vor Pflanzenschutzmittel produzieren und exportieren, die wir bei uns mit Blick auf die Gesundheit der Menschen zurecht verboten haben. Die Menschen haben überall das gleiche Recht auf Gesundheit, das muss auch für die Bäuerinnen und Bauern in anderen Ländern gelten. Dazu setzen wir das Exportverbot aus dem Koalitionsvertrag um. Im Übrigen hat dieses Verbot auch einen positiven Nebeneffekt für unsere Landwirtinnen und Landwirte. Denn wir schaffen dadurch auch ein Stück weit mehr Fairness im Wettbewerb.“
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, den Export von „bestimmten Pflanzenschutzmitteln“ zu untersagen, „die in der Europäischen Union aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind“. Deutschland folgt damit dem Beispiel Frankreichs und der Schweiz. Die Bundesregierung wird sich im Weiteren gemeinsam mit Frankreich für einen EU-weiten Exportstopp einsetzen. Oberste Ziele sind auch hier der Schutz der menschlichen Gesundheit und das Setzen gleicher globaler Standards. Es braucht fairen auf gleichen Regeln basierender Wettbewerb. Dass Landwirtinnen und Landwirten in Deutschland bestimmte Mittel nicht verwenden dürfen, weil sie als gesundheitsschädlich eingestuft sind, aber anderswo zum Einsatz kommen, ist nicht vermittelbar.
2021 wurden aus Deutschland insgesamt 53.020 t Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln ausgeführt. Davon waren 8.525 t nicht genehmigte Wirkstoffe. In einer ersten Analyse wurden ca. 160 der in der EU nicht genehmigten Wirkstoffe als Wirkstoffe mit potentiell gesundheitsschädlichen Eigenschaften eingestuft.
Insgesamt sind vielfältige Anstrengungen nötig, um das Risiko und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren und einen nachhaltigeren Pflanzenschutz weltweit zu fördern. Wichtig sind hier auch Initiativen auf supranationaler und internationaler Ebene und eine Vermittlung des europäischen Ansatzes auch im Dialog mit Drittstaaten. Die Europäische Kommission will sich aktiv für das Auslaufen der Verwendung von in der EU-nicht mehr genehmigten Wirkstoffen einsetzen. Die Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz.