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Gärtnerische Unternehmen benötigen im Zuge der kommenden CO2-Bepreisung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unbedingt Unterstützung, betont der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG). Denn eine vom ZVG in Auftrag gegebene Berechnung des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) zeige, dass der Gartenbau als Sektor dem sogenannten Carbon-Leakage-Risiko unterliegen wird, wenn der europäische Binnenmarkthandel berücksichtigt wird. Bei den vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen zum BEHG wird die Branche allerdings bisher nicht erfasst, so der ZVG.

Der Gartenbau müsse im nationalen Emissionshandel deshalb entlastet werden, fordert der ZVG vom Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium sowie von Fachpolitikern des Deutschen Bundestages.
„Der Gartenbau braucht dringend eine praxistaugliche und unbürokratische Regelung, die den kleinen und mittleren Unternehmen im nationalen Emissionshandel Entlastungen gewährleistet und so die Dekarbonisierung fördert“, fordert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

Die geplante CO2-Bepreisung trifft im Gartenbau auf Unternehmen, die in einem intensiven europäischen und internationalen Wettbewerb stehen. Eine Verteuerung der Unterglaskulturen aus deutscher Produktion kann wegen des hohen Importanteils nicht durch höhere Preise auf dem heimischen Markt aufgefangen werden. Die Orientierung an den Carbon-Leakage-Regelungen des EU-Emissionshandels ist nach Auffassung des ZVG nicht als Maßnahme geeignet.
„Es müssen Kriterien aufgenommen werden, die die spezifischen Bedingungen des Gartenbaus und die Wettbewerbsintensität im EU-Binnenmarkthandel abbilden“, betont Fleischer. Auch Kleinanlagen müssen berücksichtigt werden.

Sollte der Gartenbau als Sektor nicht gelistet werden, so muss für die betroffenen Unternehmen eine individuelle, einfach umsetzbare Entlastungsregelung geschaffen werden, beispielsweise durch Rückerstattung der CO2-Kosten beim Nachweis von Investitionen in erneuerbare Energien.
Das erfolgreiche Bundesprogramm Energieeffizienz bietet aus Sicht des ZVG mit den neuen Förderkriterien keine ausreichende Grundlage, um die notwendigen Umstellungen zu bewältigen.